Frage:
wie sollte eine Vollmacht im sinne des Jugendschutzgesetz geschrieben sein?
2007-08-12 11:52:47 UTC
Meine Tochter(16J.) möchte mit ihrem Freund und dessen Familie verreisen, für eine Woche nach Dänemark. Damit es keine Probleme gibt, hätte ich ihr gern eine Vollmacht mit gegeben. Wie sollte sie geschrieben sein?
Zwei antworten:
three_investigator
2007-08-12 12:21:55 UTC
In Dänemark gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG) nicht. Sicherlich ist es sinnvoll einen Vertrag über die Betreuung Deiner Tochter mit der Familie des Freundes abzuschließen.

In dem Vertrag sollten die Namen der beteiligten, das Geburtsdatum, die Reisezeit sowie Deine Kontaktdaten vermerkt sein. Zudem sollte er beinhalten, dass sie die Aufsichtspflicht für die Zeit der Reise übernehmen. Natürlich sollte aus dem Vertrag (der übrigens über BGB geregelt ist - aber in wie weit das im Ausland gültig ist weiss ich nicht) die Reisezeit und das Ziel deutlich werden.
fressmotron
2007-08-12 12:13:16 UTC
Hiermit bevollmächtige ich meine Tochter (Name der Tochter) in folgendem Zeitraum (datum von - bis) ohne erwachsene Begleitperson nach Dänemark zu reisen.



Unterschrift

Name in Klartext

Ort und Datum





FERTIG


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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